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Sie sind auf der Suche nach einem Architekturbüro
um ihre Bauvorstellungen zu planen und umzusetzen?
Grundsätzlich brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung.
Wir, als Büro FM2 Architektur, haben uns auf das Erreichen dieser Genehmigung spezialisiert. Und bieten dabei alle Grundleistungen der Leistungsphasen 01 bis 04 nach §34 der HOAI.
Mit dem Erhalt der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde ist somit die baurechtliche Grundlage gesichert und der Grundstein für die physische Umsetzung Ihrer Bauvorstellung gelegt.
// Bauantrag
Leistungsphasen
01.
Grundlagenermittlung
02.
Vorplanung
03.
Entwurfsplanung
04.
Genehmigungsplanung
Ziel.
Genehmigung der
Bauaufsichtsbehörde
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