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Sie sind auf der Suche nach einem Architekturbüro um Ihr Haus
als großes ganzen Eigentum in mehrere Kleine aufzuteilen,
üblicherweise jede Wohnung in ein eigenes Sondereigentum.
Damit Wohnungen zu so einem Sondereigentum werden können, ist eine Eintragung im Grundbuch notwendig.
Vorrausetzung dafür ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
mit einhergehendem Aufteilungsplan & Zustimmung der Behörde.
Dies Abgeschlossenheitsbescheinigung wird immer pro
Grundstück ausgestellt und dient dabei dem Notar
als Grundlage für die Eintragung in das Grundbuch.
Aufteilungsplan
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