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Sie sind auf der Suche nach einem Architekturbüro
um die Nutzung Ihres Büros in eine Wohnung umzuwandeln oder wollen ihre Gaststätte in zwei kleinere Gaststätten aufteilen?
Grundsätzlich brauchen Sie für die Änderung der Nutzung
eine Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde.
Aber Achtung! Nutzungsänderungen können zunächst vermeintlich als kleine Umwandlung interpretiert werden. Allerdings kann diese, vor allem bei Gebäude Klasse 4 und 5, schnell auch weitere Fachplanungen nach sich ziehen. Beispielsweise Brandschutz-, Schallschutz-, oder Statik-Nachweise welche zum Teil auch gesondert geprüft werden müssen.
Nutzungsänderung
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